Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Giorgi Omiadze, handelnd unter Georgien Reise (im Folgenden Georgien Reisen genannt) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (im Folgenden „Reisevermittlungsvertrag“ genannt). Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisevermittler. Georgien Reisen ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen bei Georgien Reisen, über das Internet-Reiseportal von Georgien Reisen unter den von Georgien Reisen registrierten Internetadressen (nachstehend „Reiseportal“), für telefonische Buchungen und für schriftliche Buchungen sowie Buchungen in Textform, soweit Georgien Reisen lediglich als Reisevermittler und nicht als Reisveranstalter tätig wird.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Vermitlungsauftrag) bietet der Kunde dem Reisevermittler den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an.
1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrages dar.
1.3 Der Reisevermittlungsvertrag kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages durch den Reisevermittler zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
1.4 Bei Abschluss des Reisevermittlungsvertrages wird zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kein Reisevertrag im Sinn § 651a ff. BGB begründet. .
2. Vertragspflichten von Georgien Reisen
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Georgien Reisen besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,
b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie
c) der Auswahlberatung des Kunden nach den Georgien Reisen bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Georgien Reisen lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.
2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Georgien Reisen und dem Kunden zustande.
2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist Georgien Reisen nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.
2. Vertragspflichten von Georgien Reisen
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Georgien Reisen besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,
b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie
c) der Auswahlberatung des Kunden nach den Georgien Reisen bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Georgien Reisen lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.
2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Georgien Reisen und dem Kunden zustande.
2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist Georgien Reisen nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.
3. Visa, Bescheinigungen
3.1 Georgien Reisen informiert den Kunden im Reiseportal oder auf ausdrückliche Anfrage des Kunden in einer anderen geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht Georgien Reisen davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, obliegt es dem Kunden, Georgien Reisen darauf hinzuweisen.
3.2 Die Auskünfte und Hinweise von Georgien Reisen gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.4 Georgien Reisen haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen.
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
4.1 Georgien Reisen vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird Georgien Reisen den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb einer von dem Veranstalter gesetzten Frist zur Annahme des geänderten Angebots annehmen, insbesondere durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Hauptvertrag nicht abgeschlossen.
4.2 Georgien Reisen, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Hotelgutscheine, Visa und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Georgien Reisen nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Georgien Reisen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).
5. Stornierung und Inkasso
5.1 Georgien Reisen kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Serviceentgelt erheben. Dessen Höhe ist variabel und abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Georgien Reisen und/oder ihren Erfüllungsgehilfen.
5.2. Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann Georgien Reisen vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen, soweit der Veranstalter Georgien Reisen mit dem Inkasso der Gegenleistung beauftragt hat. Soweit Georgien Reisen Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht Georgien Reisen ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diese Ansprüche nur mit eigenen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von Georgien Reisen beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.
6. Preis- und Leistungsänderungen
6.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat Georgien Reisen keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Georgien reisen den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.
7. Pflichten von Georgien Reisen bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger
Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von Georgien Reisen auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers. Das gilt nicht, sofern Georgien Reisen vom Leistungsträger zur Empfangnahme dieser Erklärungen bevollmächtigt wurde.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von Georgien Reisen als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Georgien Reisen oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Georgien Reisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Georgien Reisen oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet Georgien Reisen nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Georgien Reisen gemäß Ziffer 8.2 haftet Georgien Reisen als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.
8.3 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt Georgien Reisen keinerlei Haftung.
9. Ausschlussfrist, Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Georgien Reisen geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Georgien Reisen oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel der Werkleistung.
9.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Georgien Reisen begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen Georgien Reisen nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.3 Ansprüche des Kunden gegen Georgien Reisen verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
9.4 Die in Ziffer 9.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Georgien Reisen oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Georgien Reisen
Stüvestr. 4,
45144 Essen
10. Streitbeilegungsverfahren
Georgien Reisen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.
Stand: Januar 2018